Rechtsprechung
KG, 19.02.2001 - 8 U 6634/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 16.12.2020 - 49 C 209/20
Wirksamkeit einer Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Mietzahlung und …
Der Umstand, dass der Mietzins für Mai 2020 möglicherweise erst Mitte Juni 2020 gezahlt worden ist, vermag hieran nichts zu ändern, da auch unter Berücksichtigung des Rechtsgedanken des § 93 ZPO es keinen rechtlich anerkannten Fall der nachträglichen Klagveranlassung gibt, wie sich aus dem Wortlaut von § 307 ZPO ergibt (vgl. BGH NJW 1979, 2040; OLG Hamburg, ZMR 2008, 714; KG Berlin, Urteil vom 19.02.2011 zum Aktenzeichen 8 U 6634/98 bei juris; LG Berlin, ZMR 1988, 180).